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Dipl.-Ing. Frank Hausdorf
Beratender Ingenieur

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Juli 2014

Neuerungen in EnEV 2014


Neuerungen in der EnEV 2014 für Nachrüstpflichten

- Ungedämmte Geschossdecken über beheizten Räumen müssen bis zum Ende des Jahres 2015 gedämmt werden, wenn sie nicht die Anforderungen der Baunorm (DIN 4108 - 2 Mindestanforderzungen an den Wärmeschutz) erfüllen. Der U-Wert der gedämmten Decke darf höchstens 0,24 W/(m2K) betragen. Einfach irgendwie gedämmt reicht nicht mehr aus.

- Nachrüstpflichten bei Heizkesseln besagen,

  • dass Kessel, die bis Ende 1984 installiert wurden, ab 2015 außer Betrieb zu nehmen sind
  • Heizkessel, die vor dem 1.10.1978 installiert wurden, dürfen nach wie vor nicht mehr betrieben werden-Ausnahme: Niedertemperatur- und Brennwertkessel
  • 1985 oder danach installierte Heizkessel dürfen nur noch 30 Jahre in Betrieb bleiben-Ausnahme: Niedertemperatur- und Brennwertkessel
  • weitere Befreiungen sind in der EnEV 2014 § 13 (3) nachzulesen
  • zu beachten sind auch die neuen Änderungen für Energieausweise hinsichtlich Energieeffizienzklassen, Anzeige der Kennwerte, Modernisierungsempfehlungen, Beantragung von Registriernummern für Energieausweise

 

 

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