November 2014

Energieberatung


Künftig werden folgende Zuschüsse gewährt:
*für Ein- und Zweifamilienhäuser bis 800 Euro, max. 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mind. 3 WE.
*für eine zusätzliche Erläuterung des Beratungsberichts in beispielsweise einer Wohneigentümerversammlung bis 500 Euro.

*für den Beratungsbericht sind entweder ein Beratungskonzept oder alternativ ein Sanierungsfahrplan, welcher die Reihenfolge der aufeinander abgestimmten Maßnahmen festlegt möglich.

Die neue Förderrichtlinie tritt ab 1.3.2015 in Kraft und ist auch unter bafa.de herunter zu laden.