Februar 2014

neue Energieeinsparverordnung


Die wichtigsten Änderungen - ein Überblick:

- Verschärfung der Anforderungen für Neubauten

- Anforderungen für den Gebäudebestand bleiben bestehen, allerdings
1. Austauschpflicht für alte Öl- ond Gasheizkessel vor 1984 (2015)
2. Oberste Geschossdecken, die nicht den Mindestwärmeschutz erfüllen, müssen bis Ende 2015   gedämmt sein. Gemeint sind Decken an unbeheizte Dachgeschosse. die Forderung ist erfüllt, wenn das Dach darüber gedämmt ist.

- Ein neues Kontrollsystem für Energieausweise wird eingeführt

- Die bisher freiwillige Übergabe des Energieausweises an Mieter oder Käufer wird verpflichtend